Rechtsprechung
   BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23576
BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15 (https://dejure.org/2020,23576)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15 (https://dejure.org/2020,23576)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 (https://dejure.org/2020,23576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 2 GG; § 102 StPO; § 105 StPO; § 263 StGB
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Ermittlungsverfahren wegen betrügerischer Inkassoforderungen; Wohnungsgrundrecht; Richtervorbehalt; Begrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses; unzureichende Beschreibung von ...

  • Burhoff online

    Durchsuchungsanordnung, Inhalt, Anfangsverdacht, Beweismittel

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 34a Abs 2 BVerfGG, § 93a Abs 2 Nr b BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art 13 Abs 1 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art 13 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art. 13 Abs. 1 GG

  • rechtsportal.de

    Durchsuchung der Kanzleiräume eines Rechtsanwalts wegen des Verdachts des versuchten Betruges durch Geltendmachung unberechtigter Forderungen; Anforderungen an die Begrenzungsfunktion von Durchsuchungsanordnungen

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung verstößt ua mangels zeitlicher Begrenzung des Tatzeitraums sowie aufgrund unzureichender Konkretisierung der vorgeworfenen Taten gegen Art 13 Abs 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Duchsuchung: Anfangsverdacht bei der Durchsuchung - 5 Jahre?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2020, 1701
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    a) Dem Gewicht des Eingriffs und der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Schutzes der räumlichen Privatsphäre entspricht es, dass Art. 13 Abs. 2 GG die Anordnung einer Durchsuchung grundsätzlich dem Richter vorbehält (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Diesen trifft als Kontrollorgan der Verfolgungsbehörden die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dazu muss der Beschluss insbesondere den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Diesen trifft als Kontrollorgan der Verfolgungsbehörden die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, dass der Eingriff in die Grundrechte messbar und kontrollierbar bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).

    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).

    Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Der Richter muss die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Da der als unzulässig verworfene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die notwendigen Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 433/15

    Durchsuchung bei dem Betreiber eines Blogs wegen der Veröffentlichung von

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Die Entscheidung über eine Gegenvorstellung ist kein tauglicher Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 433/15 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14

    Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH (Wohnungsgrundrecht;

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Die Entscheidung des Landgerichts war in diesem Umfang aufzuheben (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2 BVerfGG), während von einer Aufhebung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts aufgrund des bereits erfolgten Vollzugs abzusehen war (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14 -, Rn. 34).
  • BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12

    Durchsuchung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen des Verdachts der

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 21.04.2008 - 2 BvR 1910/05

    Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung zur Aufklärung handwerksrechtlicher

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15
    Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2008 - 2 BvR 1910/05 -, juris, Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 20).
  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

    Der Tatvorwurf ist im Durchsuchungsbeschluss hinreichend genau umschrieben worden, um den mit dem Vollzug der Durchsuchungsanordnung verbundenen Eingriff in Grundrechte messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 - WM 2020, 1701 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22

    Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche

    Der Tatvorwurf ist im Durchsuchungsbeschluss hinreichend genau umschrieben worden, um den mit dem Vollzug der Durchsuchungsanordnung verbundenen Eingriff in Grundrechte messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 - WM 2020, 1701 Rn. 23 m. w. N.).
  • VerfGH Saarland, 23.03.2022 - Lv 18/21
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt daher auf konkreten Tatsachen be- ruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermu- tungen hinausreichen (vgl. BVerfG Beschl. v. 03.03.2021 - 2 BvR 1746/18 - NZWiSt 2021, 319 m.w.N.; Beschl. v. 29.07.2020 - 2 BvR 1324/15 BeckRS 2020, 20135; Beschl. v. 20.11.2019 - 2 BvR 31/19 und 886/19 NJW 2020, 384 m.w.N.; Beschl.v. 26.05.1976 2 BvR 294/76 NJW 1976, 1735; Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg Beschl.v. 10.04.2019 1 VB 52/18 BeckRS 2019, 6851).
  • BVerwG, 13.12.2022 - 2 WDB 8.22

    Durchsuchung wegen des Verdachts des Diebstahls privater und dienstlicher

    Die Tatvorwürfe sind im Durchsuchungsbeschluss hinreichend genau umschrieben worden, um den mit dem Vollzug der Durchsuchungsanordnung verbundenen Eingriff in Grundrechte messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. Juli 2020 - 2 BvR 1324/15 - WM 2020, 1701 Rn. 23 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht